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Allgemeine Vermittlungs- und|Gastaufnahmebedingungen

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem buchenden Gast, dem Leistungsträger, nachfolgend „LT“ abgekürzt und der Flensburg Fjord Tourismus GmbH, im folgenden „FFT“ abgekürzt. Sofern die Buchung des Gastes über die FFT erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle touristische Einzelleistungen (Unterkunft, Reiseversicherung usw.) entsprechend ihrem aktuellen Buchungsangebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem LT und dem Gast zustande kommenden Vertrages. Für die Buchung von Reiseversicherungsleistungen über die Vermittlungsstelle gelten die gesonderten AVB des Reiseversicherungsanbieters.

Vertragsabschluss

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, dieser vertreten durch die FFT als Vermittler, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag (bei Beherbergungsleistungen: Beherbergungsvertrag) mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die FFT als Vertreter des LT vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der LT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der FFT oder dem LT die Annahme erklärt.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Die Leistungen und Angebote des LT gegenüber den Gästen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen .

Die FFT hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen, soweit sich nicht nach den Grundsätzen des §651 a Abs. 2 BGB etwas anderes ergibt.

Leistungen, Preise

Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der LT ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Eine Verlängerung oder Erweiterung der vereinbarten Leistung durch den Gast erfordert die Zustimmung des LT.

Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind schriftlich (Brief, Fax, e-mail) zu erfassen. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Buchungsbestätigung aufzunehmen.

Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Beendet der Gast den Vertrag vorzeitig, so ist der LT berechtigt, die volle vereinbarte Buchungssumme zu verlangen. Dem LT obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. Der LT verpflichtet sich zur Preisangabe und dazu, die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Richtigkeit zu übernehmen.

Kosten der Vermittlung

Die Vermittlung von Leistungen laut aktuellem Buchungsangebot durch die FFT ist für den Gast kostenfrei. Der FFT steht es frei, gegenüber dem LT eine Vermittlungsgebühr zu fordern.

Bezahlung

Die FFT ist berechtigt, zehn Prozent des Gesamtpreises unmittelbar nach Versendung der Buchungsbestätigung als Anzahlung zu vereinnahmen. Zahlt der Gast nicht fristgerecht, kann die FFT oder der LT vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt zwischen dem LT und dem Gast. Dies gilt für jedwede Zahlungen, insbesondere auch für Nebenkosten und Stornoforderungen. Die FFT haftet nicht für Zahlungen des Gastes, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten einen Forderungsausfall des LT verursacht hat.

Der Gesamtpreis, ggf. abzüglich der geleisteten Anzahlung ist, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten am Tag der Abreise an den LT zu bezahlen. Der LT kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit dem Gast Anzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbaren. Die FFT trifft keine Pflicht, mit dem Gast solche Vereinbarungen zu treffen. Der LT ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers sowie Fremdwährungen anzunehmen.

Verweigert der Gast die Zahlung der Buchungssumme oder ist er damit im Rückstand, so steht dem LT das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung sowie seiner Auslagen für den Gast, eingebrachte Sachen zurückzubehalten. Der LT hat zur Sicherstellung der vereinbarten Buchungssumme das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen gem. § 704 BGB.

Datenschutz

Im Rahmen der Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die FFT die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Verbesserung des Services und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste nutzen und verarbeiten kann. Die FFT wird dem Gast auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Gast betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen von vereinbarten Leistungen, die nach Buchung notwendig werden, und die von der FFT oder dem LT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind von Seiten der FFT und des LT gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen.

Rücktritt durch den Gast, Umbuchung

Dem Gast steht - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes - kein allgemeines kostenfreies Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages zu. Allerdings kann der Gast bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der FFT, die schriftlich erfolgen muß, vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle des Rücktritts durch den Gast stehen dem LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der

vertraglichen Leistungen folgende pauschalen Entschädigungen zu:

bis 42 Tage vor Anreise: 15% der Buchungssumme

bis 21 Tage vor Anreise: 25% der Buchungssumme

bis 10 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme

danach : 80% der Buchungssumme

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim LT. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem LT nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden oder anderweitige Verwendungen möglich waren. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

Der LT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Termins, der Leistung oder des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchung), so ist dies nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, sofern die Umbuchungswünsche überhaupt durchführbar sind.

Haftung

Die Angaben und Auskünfte der FFT beruhen auf Aussagen und Angaben des jeweiligen LT. Die FFT übernimmt keine Gewähr dafür, daß diese Angaben zutreffend sind. Die FFT haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.

Im Falle von höherer Gewalt sind die FFT und der LT zur entschädigungslosen Kündigung der Buchung berechtigt.

Anwendbares Recht

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der FFT, dem LT und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

Flensburg, 17.11.2009

zuletzt aktualisiert: Montag, 14. Mai 2012