In der Grenzregion Flensburg Fjord sollten Sie beachten, dass
Sie Ihren Ausweis bzw. Pass nicht vergessen!
in Dänemark das Einordnen zur Fahrbahnmitte für das Linksabbiegen verboten ist. Hier werden Kreuzungen zuerst am rechten Fahrbahnrand durchquert, um nach dem Passieren des übrigen Verkehrs links abzubiegen. Achtung: Bei Nichteinhaltung müssen Sie mit Bußgeldern von circa 60,- Euro rechnen!
in Dänemark das Radwandern auf den Landstraßen möglich ist, wenn markierte Randstreifen für Radfahrer vorhanden sind.
es in Dänemark auf den Radwegen auf einigen Radwegen Mittelstreifen gibt und somit jeder Radfahrer je nach Fahrtrichtung eine Seite des Radweges benutzt.
es in Deutschland eine Radwegebenutzungspflicht gibt. Bei Radwegen, die mit einem blauen Radverkehrsschild gekennzeichnet sind, darf nicht die Straße sondern muss der Radweg benutzt werden.
ein Mitnehmen von Fahrrädern in Regional-, Interregional-, Intercity-Zügen erlaubt, aber kostenpflichtig ist! Im Zeitraum 1. Mai bis 31. August ist für Intercity-Bahnfahrten sogar eine Platzkarte erforderlich. Fahrplanauskünfte gibt es bei der Bahngesellschaft DSB unter fon +45 70 13 14 15 oder www.dsb.dk sowie in Deutschland unter fon +49 (0) 118 61 oder www.bahn.de.
ein Mitnehmen von Fahrrädern in Bussen grundsätzlich erlaubt ist, allerdings nur solange der Platz ausreicht! In Stadtbussen und interregionalen Bussen ist das Mitnehmen von Fahrrädern nicht erlaubt! Weitere Infos zu Fahrplanauskünften gibt unter fon +45 70 10 44 10 oder www.sydbus.dk sowie in Deutschland unter fon +49 (0) 461 505 91 07 oder www.mobizentrale.de.